Die Eröffnungsbilanz ist einer der wichtigsten Bestandteile der Buchführung für Schweizer Unternehmen. Denn einmal hilft sie bei der Bilanzierung der eigenen Unternehmenswerte und sorgt für einen Ausschluss aller Fehler bei der Buchführung. Gleichzeitig ist die Eröffnungsbilanz aber auch extrem wichtig für die Besteuerung des Unternehmens und bei möglichen Ermittlungen im Rahmen einer Insolvenz.

Alle mittleren und größeren Schweizer Unternehmen müssen sich also mit der Erstellung einer solchen Eröffnungsbilanz auseinandersetzen. Deshalb wollen wir in folgendem Ratgeber erklären, was genau eine Eröffnungsbilanz eigentlich ist und wer dazu verpflichtet ist, eine solche zu erstellen. Darüber hinaus geben wir ein paar Tipps, die bei der Vorbereitung helfen können und legen dar, wie genau eine Eröffnungsbilanz aufgebaut sein muss.

Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Eine Eröffnungsbilanz stellt die Vermögenslage eines Unternehmens im Detail dar. Das heisst, dass dort alle Vermögen und Verbindlichkeiten eines Unternehmens aufgelistet werden müssen. Um die finanzielle Lage des Unternehmens abzubilden, müssen hier Dinge wie das Barvermögen, Anlagen und Schulden aufgeführt werden. Die Bilanz stellt also nicht nur dar, wie hoch das Betriebsvermögen ist, sondern auch, wie sich das Vermögen zusammensetzt.
Die Eröffnungsbilanz muss unter anderem zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres erstellt werden und ist identisch mit der Schlussbilanz. Für Steuerprüfer und das Finanzamt nimmt die Eröffnungsbilanz eine gleichermassen wichtige Stellung bei der Bewertung eines Unternehmens ein. Denn durch die Bilanz kann im Endeffekt der reale Wert eines Unternehmens schnell und effektiv bewertet werden.

Wann muss ich eine Eröffnungsbilanz erstellen?

Zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz ist in der Schweiz jedes Unternehmen verpflichtet, das zu einer doppelten Buchführung verpflichtet ist. Das sind folgenden:

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften, mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 500’000
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG)

Befindet sich das eigene Unternehmen in einer der Kategorien, dann muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Die Eröffnungsbilanz muss immer zu Beginn eines neuen Geschäftsjahrs erstellt werden. Darüber hinaus muss die Bilanz mit der Schlussbilanz des letzten Jahrs übereinstimmen. Das garantiert Bilanzzusammenhang und Bilanzkontinuität. Eine Änderung der Bilanz zu Beginn des Geschäftsjahres ist nur aus wichtigen Gründen erlaubt.

Geschäftsbilanz auch bei Neugründung und Inhaberwechsel

Auch bei der Gründung eines neuen Unternehmens muss zur Aufnahme der Geschäftstätigkeiten eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Diese wird manchmal auch Gründungsbilanz genannt, ist aber in Aufbau und Inhalt vollständig identisch mit der Eröffnungsbilanz. Vor allem bei der ersten Eröffnungsbilanz sollte besonders sorgfältig und präzise gearbeitet werden. Ansonsten droht eine spätere Steuernachzahlung bzw. der Verdacht auf Verschleierung.

Darüber hinaus muss eine Eröffnungsbilanz auch erstellt werden, wenn ein Inhaber- bzw. Gesellschafter-Wechsel oder eine Fusion stattfindet, da es sich hierbei theoretisch auch um eine Neugründung handelt. Das gleiche gilt natürlich, wenn ein Unternehmen die eigene Rechtsform verändert. Hier ist eine detaillierte Bilanzierung besonders wichtig. Übrigens muss eine solche Bilanz auch bei der Annahme einer anderen Währungsform erstellt werden.

Eröffnungsbilanz auch für KMU?

KMU mit einem Umsatz von unter CHF 500’000 und Selbständige sind nicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz verpflichtet. Allerdings kann das Erstellen einer solchen Bilanz bzw. das Führen einer doppelten Buchführung für Selbständige und besonders für KMU trotzdem sinnvoll sein. Denn die doppelte Buchführung erlaubt einen deutlichen besseren Überblick über die eigene Lage und Performance eines Unternehmens.

Schliesslich erkennt man dadurch nicht nur, wie viel Geld ausgegeben wurde, sondern auch wofür dieses Geld ausgegeben wurde. Darüber hinaus macht es die doppelte Buchführung dem Accounting deutlich leichter, Fehler in der Buchführung rechtzeitig zu erkennen. Und sollte das Unternehmen weiterwachsen und irgendwann die eigene Rechtsform ändern wollen, klappt das deutlich leichter mit einer doppelte Buchführung.

Das hilft bei der Vorbereitung

Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz kann, vor allem wenn man diese im Laufe einer Gründung das erste Mal aufstellen muss, ganz schön Zeit- und Kostenaufwändig sein. Deshalb sollte man sich bereits im Vorfeld einen Vorteil verschaffen, in dem alle Rechnungen, Anschaffungen und sämtliche Posten immer genau dokumentiert werden.

Schliesslich will man bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz so wenig Zeit wie möglich damit verbringen, erst die verschiedenen Werte ermitteln zu müssen. Also: Bei jeder Anschaffung, Zahlung und bei jeder Aufnahme einer Verpflichtung müssen alle Daten erfasst und dann für den schnellen Zugriff organisiert werden.
Als Schweizer Unternehmen hat man es hier mit der QR-Rechnung glücklicherweise ein bisschen leichter. Denn einmal kann man die Rechnungen schnell und kostenlos mit dem QR-Modul erstellen. Zweitens werden alle Rechnungen digital abgespeichert bzw. können digital erfasst werden. Das vereinfacht die Organisation der ausstehenden und bezahlten Rechnungen und sorgt für deutlich weniger Aufwand bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz.
Allerdings gibt es oft auch Werte, die sich nicht einfach beziffern lassen. So zum Beispiel bestimmte Lizenzen oder Vermögen, das die Inhaber und Gesellschafter bei der Gründung schon mit einbringen. In einem solchen Fall kann es für die Schätzung der Werte hilfreich sein, auf die Beratung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zurückzugreifen. Denn wie bereits erwähnt, kann eine mangelhafte bzw. unpräzise Bewertung des Unternehmensvermögens drastische Folgen haben.

Wie erstelle ich eine Eröffnungsbilanz?

Beim Gedanken an die Erstellung einer Eröffnungsbilanz bzw. Gründungsbilanz kann einen schnell der Mut verlassen. Schließlich ist doppelte Buchhaltung oft zeitaufwändig und kompliziert. Wenn man allerdings unsere Tipps aus dem vorherigen Absatz befolgt, und sich auf die Bilanzierung sorgfältig vorbereitet, ist der ganze Prozess einfacher und weniger aufwändig als oft gedacht.
Egal, um welche Art von Unternehmen es sich handelt und wie die Bilanzierung im Detail aussieht, müssen einige Angaben auf jeder Eröffnungsbilanz zu finden sein. Dazu gehören folgende:

  • Name des Unternehmens
  • Ort und Datum der Unternehmensgründung
  • Name(-n) der Geschäftsführung
  • Unterschrift(-en) der Geschäftsführung
  • Datum der Bilanzierung
  • Der Aufbau der Bilanz

Die Eröffnungsbilanz ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Aktiva und Passiva. Auf der Aktiva Seite werden die verschiedenen Vermögenswerte des Unternehmens angegeben. Dazu gehören Anlagen wie Einrichtung, Maschinen und Firmenwagen. Aber auch das Umlaufvermögen muss hier angegeben werden. Das schliesst unter anderem das Bankkonto, die Kasse, ausstehende Forderungen sowie die Inventur aller Waren und Vorräte mit ein.

Auf der Passiva Seite legt die Bilanz dar, wie sich das Vermögen zusammensetzt. Dort wird unter Eigenkapital das gezeichnete Kapital, sowie der Gewinn und Verlust des Unternehmens aufgeführt. Unter Fremdkapital werden alle Darlehen, Verbindlichkeiten, Forderungen und Rücklagen dokumentiert.

Was es sonst noch braucht.

Ganz einfach, oder? Damit auch Rechnungen ganz einfach erstellt werden können, empfehlen wir unser QR Modul. Damit erstellen KMU, Vereine, Spendenorganisationen und Private ganz einfach Rechnungen mit einem QR Zahlteil.