Lassen Sie sich keine leeren QR-Zahlteile andrehen!
Eine weitverbreitete Praxis war bisher, dass Rechnungssteller neutrale Einzahlungsscheine bei den Banken bezogen, die zwar ihre eigene Adresse und Kontonummer enthielten, aber keine Angaben zur zahlungspflichtigen Person. Diese Angaben sowie den Rechnungsbetrag haben sie dann später am eigenen Drucker selber ergänzt. Dieses Vorgehen ist mit der QR-Rechnung nicht mehr möglich, weil der Swiss QR Code […]