Digitale Strategie im Zahlungsverkehr ohne QR-Rechnung – Der Anfang vom Ende des Postschalters?
Wie die SIX Group AG am 7. März 2023 kommuniziert hat, will der Bund im Rahmen der Strategie «Digitale Schweiz – Harmonisierung im Schweizer Zahlungsverkehr» das Verfahren «eBill» gezielt fördern. Die QR-Rechnung, die den digitalen Zahlprozess ebenfalls vollständig unterstützt, wird nicht erwähnt. Wie die Bundeskanzlei auf Ihrer Webseite schreibt, sind die Vorgaben für die Bundesbehörden verbindlich und sollen bis 2029 umgesetzt sein. Die eBill kann am Postschalter nicht eingesetzt werden.
Im September 2022 wurde ein omnipotentes Zahlverfahren eingeführt, das sowohl die klassischen Kanäle bedient, namentlich den Postschalter und schriftliche Bankaufträge, wie auch die digitalen Kanäle. Eine elektronische QR-Rechnung, will heissen eine QR-Rechnung im pdf-Format, die per E-Mail verschickt wird, kann vom Empfänger in die Online- oder Mobile-Banking-App seiner Bank eingelesen werden, wodurch die Zahlungsdaten automatisch erfasst werden. Bereits über ein Drittel der Schweizer Banken bietet die Option an, eine QR-Rechnung im pdf-Format mittels Drag & Drop direkt aus dem E-Mail in die entsprechende Formularmaske im Onlinebanking zu ziehen. Dieses Verfahren ist nicht nur wesentlich günstiger für RechnungsstellerInnen, sondern auch effizienter für RechnungsempfängerInnen, die digital bezahlen. Letztere müssen sich in diesem Fall nämlich nicht extra auf der externen Webseite des Rechnungsstellers einloggen, um die Rechnungsdetails zu betrachten, sondern öffnen einfach die pdf-Datei. Die QR-Rechnung bedient den digitalen Zahlprozess zu 100%, ohne aber die Bedürfnisse derjenigen zu ignorieren, die an den Postschalter gehen oder die Rechnungen per Post an ihre Bank schicken. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die Bundeskanzlei einseitig auf die eBill setzt und die QR-Rechnung ignoriert.
Wenn die QR-Rechnung nicht verwendet werden darf, stellen sich Fragen
Unklar ist derzeit auch, wie die Strategie konkret umgesetzt werden soll. Will der Bund den gesamten Schweizer Zahlungsverkehr auf die eBill lenken? Oder gelten die Ziele nur für die Rechnungen, die der Bund selber verschickt, also zum Beispiel für die Bundessteuern? Wenn dem so wäre, dann wäre folglich jede steuerpflichtige Person gezwungen, Zahlungen mittels Onlinebanking mit eBill-Funktion zu tätigen. Vielleicht gilt die Vorgabe aber auch nur für Rechnungen, die der Bund als Rechnungsempfänger erhält, zum Beispiel für Malerarbeiten in einem Bürogebäude. In diesem Fall müssten alle Anbieter, die die teure eBill-Lösung nicht nutzen, bei öffentlichen Auftragsvergaben von vornherein ausgeschlossen werden.
Das Vorhaben löst zahlreiche Fragen aus, die im erwähnten Strategiepapier nicht beantwortet werden. Sollte der Bund die Steuerrechnungen künftig tatsächlich nur noch per eBill anbieten und so eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung zur Online-Banking-Nutzung zwingen, würden sich weitere Fragen aufdrängen. Eine davon lautet, ob es das Ziel sein könnte, Postschalterzahlungen bis in wenigen Jahren einzustellen oder zumindest stark zu erschweren. Mit dem Wegfall von Zahlungsverkehrsdienstleistungen am Postschalter würden dann wohl auch neue Forderungen zur Straffung des Poststellennetzes auftauchen.
Abbildung: Digitaler Bezahlprozess bei der QR-Rechnung
Mit der Einführung von Instant Payments wird die QR-Rechnung noch wichtiger
Warum es wenig sinnvoll ist, die eBill oder andere Zahlverfahren der QR-Rechnung vorzuziehen, zeigt sich auch beim Thema Instant Payments, also Bank-an-Bank-Zahlungen in Echtzeit. 2024 werden die SIX Group AG und die Schweizerische Nationalbank (SNB) Instant Payments einführen. Wie Beispiele aus dem Ausland zeigen, ist die Annahme naheliegend, dass Instant Payments in Kombination mit der QR-Rechnung auch für den Detailhandel, die Gastro- und Hotelleriebranche sowie Onlineshops interessant sind. Dank Instant Payments kann die QR-Rechnung, beziehungsweise ihr Herzstück, der sogenannte Swiss QR Code, auch an der Ladenkasse eingesetzt werden. Die KundInnen verwenden in diesem Fall ihr Smartphone, konkret die Mobile-Banking-App ihrer Bank, um eine klassische Bankzahlung vorzunehmen. Der Betrag wird dann innert weniger Sekunden auf dem Konto der VerkäuferInnen gutgeschrieben.
Dank ihrer Vielseitigkeit und ihres unschlagbaren Kosten-/Nutzenverhältnisses könnte die QR-Rechnung also auch für den Detailhandel und weitere Anwendungen interessant werden. Im Schweizer Zahlungsverkehr würde nämlich eine einzige, dafür omnipotente Infrastruktur, völlig ausreichen. Das einzige Verfahren, dass diese Omnipotenz besitzt, ist die QR-Rechnung. Es stellt sich daher die Frage, weshalb sie in der «Strategie Digitale Schweiz – Harmonisierung und Digitalisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs» keine Erwähnung findet.
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