Sammelklage gegen Mastercard und VISA
Die hohen Transaktionsgebühren für Kreditkartenzahlungen an den Ladenkassen und in den Restaurants, den sogenannten «Points of Sale (PoS)», sorgen bei Händlern und Wirten schon seit längerem für Ärger. Verschiedene Detailhändler haben sich nun im neu gegründeten Verein «Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr (VWZ)» zusammengeschlossen, um eine Sammelklage gegen Mastercard und VISA einzureichen.
Nach Ansicht des VWZ nutzen die Kreditkartenfirmen, namentlich Mastercard und VISA, ihre marktbeherrschende Stellung mit sehr hohen Gewinnmargen schamlos aus. Der Verein, ein Zusammenschluss von 35 Schweizer Händlern, dem unter anderem Coop, Coop Pronto, DERTOUR Suisse, die Fluggesellschaften Edelweiss und SWISS, PKZ, TUI Suisse und andere angehören, will insgesamt CHF 142 Mio. zurück. Sie haben sich daher zu einem Verein zusammengeschlossen, um gegen Mastercard und VISA juristisch vorzugehen. Die Vereinsgründung ermöglicht es ihnen, eine Art Sammelklage nach amerikanischem Vorbild einzureichen. Sammelklagen sind in der Schweiz eigentlich nicht möglich, doch erlaubt dieser Kniff ein solches Vorgehen, weil der Verein als Einzelkläger auftritt. Das Modell könnte Schule machen.
Der VWZ sieht eine Wettbewerbsbehinderung
Auf seiner Webseite erklärt der VWZ die Sachlage: «Das Zahlungssystem von Visa und Mastercard, bekannt als Vier-Parteien-System, sieht vor, dass Händler bei jeder Kartentransaktion sogenannte Interchange Fees zahlen müssen. In diesem System stehen Händler, Karteninhaber (Konsumenten), Kartenverarbeiter (Acquirer) und Kartenherausgeber (Issuer) in einem festen System miteinander in Beziehung. Konsumenten bezahlen mit ihrer Kredit- oder Debitkarte, während der Händler den Kaufbetrag erhält – jedoch abzüglich Gebühren (Interchange Fees), die durch den Acquirer einbehalten werden. Diese Gebühren fliessen an den Issuer (z. B. Banken, die die Karten herausgeben). Die Gebührenhöhe wird von den Kartenorganisationen (Visa und Mastercard) einseitig festgelegt, ohne dass Händler Verhandlungsmöglichkeiten haben.
Allein im stationären Handel erzielte die Finanzindustrie 2023 mit Debit- und Kreditkarten Gebühreneinnahmen von knapp CHF 3.5 Milliarden – bei einer operativen Marge von fast 60 %. Diese Marge ist laut Gutachten nur möglich, weil ein funktionierender Wettbewerb gezielt verhindert wird.»
Begründung der Sammelklage gegen Mastercard und VISA
Der VWZ begründet die Klage wie folgt: «Wer durch eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert wird, kann kartellzivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Die Wettbewerbswidrigkeit der Interchange Fees wurde von internationalen und der Schweizer Wettbewerbsbehörde mehrfach festgestellt. Der VWZ beruft sich auf ökonomische Studien und rechtliche Gutachten, die zeigen, dass die Gebühren erheblich über einem fairen Marktpreis liegen. Die Händler, die diese Gebühren zahlen müssen, tragen damit unrechtmässige Kosten, die durch die Klage zurückgefordert werden sollen.»
Wird mit Instant Payments alles anders?
Wie QR Modul bereits berichtet hat, kann das Interbankenzahlungssystem (SIC) der SIX Group AG seit letztem Jahr Bankzahlungen in Echtzeit abwickeln, dies dank der Funktion «Instant Payments». Dadurch sind Bankzahlungen auch am PoS interessant, weil der Händler die Gutschrift sofort auf seinem Konto sieht. Solche Zahlungen können auf der Basis einer normalen QR-Rechnung getätigt werden. Die Banken wehren sich aber verbissen gegen diese Einsatzmöglichkeit, um ihr Geschäft mit den Debitkarten-Transaktionsgebühren zu schützen. Sie verlangen teilweise überhöhte Instant Payment-Gebühren von CHF 2 oder mehr pro Transaktion, um ihre Kunden von der Nutzung abzuhalten. Einzelne Banken hingegen, wie die Hypothekarbank Lenzburg, haben die Zeichen der Zeit erkannt und verlangen keine solche «Schutzgebühr». Dank solcher Banken ist der Durchbruch der Instant Payments im stationären Handel nur eine Frage der Zeit, wodurch die Transaktionsgebühren bei Kredit- und Debitkartenzahlungen oder TWINT unter Druck geraten werden.
Weitere Informationen
- Webseite Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr (VWZ)
- Artikel im Tagesanzeiger vom 28.05.2025
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